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   VGH Bayern, 22.12.2022 - 3 B 21.2793   

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VGH Bayern, 22.12.2022 - 3 B 21.2793 (https://dejure.org/2022,39163)
VGH Bayern, Entscheidung vom 22.12.2022 - 3 B 21.2793 (https://dejure.org/2022,39163)
VGH Bayern, Entscheidung vom 22. Dezember 2022 - 3 B 21.2793 (https://dejure.org/2022,39163)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    JAPO Art. 46 Abs. 6 Nr. 2; SiGjurVD Art. 2 Abs. 2 S. 1; BeamtStG § 7 Abs. 1 S. 1 Nr. 2; GG Art. 21
    Ablehnung eines Mitglieds der Partei "Der III. Weg" für den juristischen Vorbereitungsdienst

  • rewis.io

    Juristischer Vorbereitungsdienst, Partei "Der III. Weg", Parteimitglied und -funktionär, Freiheitliche demokratische Grundordnung, Maß der zu fordernden Verfassungstreue, Bewerber, der darauf ausgeht, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder ...

Kurzfassungen/Presse (2)

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Zulassung von Verfassungsfeinden in dem juristischen Vorbereitungsdienst?

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Leitende Funktion in Partei "Der III. Weg" steht Aufnahme in juristischen Vorbereitungsdienst entgegen - Unterstützung verfassungsfeindlicher Organisationen begründet Ungeeignetheit

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (26)

  • BVerfG, 22.05.1975 - 2 BvL 13/73

    Extremistenbeschluß

    Auszug aus VGH Bayern, 22.12.2022 - 3 B 21.2793
    Es entspricht daher ständiger Rechtsprechung, dass der Zugang zum juristischen Vorbereitungsdienst als Ausbildungsstätte im Sinne des Art. 12 Abs. 1 Satz 1 GG grundrechtlich geschützt ist (vgl. BVerfG, B.v. 22.5.1975 - 2 BvL 13/73 - juris Rn. 111; BVerwG, B.v. 13.2.1979 - 2 B 38.78 - BeckRS 1979, 31264470).

    Dieser Zugang kann aber zur Gewährleistung zwingender Gründe des Gemeinwohls, zu denen auch die Gewährleistung einer geordneten Rechtspflege zählt, von Voraussetzungen abhängig gemacht werden, die in der Person des Bewerbers begründet liegen (vgl. BVerfG, U.v. 22.5.1975 a.a.O. Rn. 105; BVerwG, B.v. 13.2.1979 a.a.O.).

    Der liberale Maßstab der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts fußt allein auf dem Extremistenbeschluss des Bundesverfassungsgerichts (B.v. 22.5.1975 - 2 BvL 13/73 - juris), ohne den nachgehenden Beschluss vom 5. Oktober 1977 (a.a.O. Rn. 39) zugrunde zu legen.

    Das Parteienprivileg stellt den Bürger bei seiner parteioffiziellen Tätigkeit von Sanktionen frei; dagegen schützt es ihn nicht in anderen besonderen rechtlichen Stellungen (vgl. BVerfG, B.v. 22.5.1975 a.a.O. Rn. 59), wie bei der Zulassung zum juristischen Vorbereitungsdienst.

  • BVerfG, 06.07.2021 - 2 BvR 950/21

    Unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen die Versagung der Aufnahme in den

    Auszug aus VGH Bayern, 22.12.2022 - 3 B 21.2793
    3.2.3 Zusammenfassend ist damit festzustellen, dass es sich bei der Partei "Der III. Weg" um eine Organisation handelt, die darauf ausgeht, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu bekämpfen bzw. zu beseitigen, dass dies in kämpferisch aggressiver Weise geschieht und dass der Kläger dieses Ziel maßgeblich selbst unterstützt (siehe auch BVerfG, B.v. 6.7.2021 - 2 BvR 950/21 - juris Rn. 9).

    Auch der Umstand, dass der Kläger noch im November 2020 in einem Spendenaufruf auf dem Telegramm Messenger auf dem Kanal "Die Rechte Braunschweig Hildesheim" um Unterstützung für seinen "Rechtskampf" als "nationaler Aktivist" geworben hatte (vgl. hierzu BVerfG, B.v. 6.7.2021 - 2 BvR 950/21 - juris Rn. 10) spricht nicht für ihn.

  • BVerfG, 17.01.2017 - 2 BvB 1/13

    Kein Verbot der NPD wegen fehlender Anhaltspunkte für eine erfolgreiche

    Auszug aus VGH Bayern, 22.12.2022 - 3 B 21.2793
    Das wäre mit dem Prinzip der "streitbaren" oder "wehrhaften Demokratie", das vor allem in Art. 9 Abs. 2, Art. 18 und Art. 21 Abs. 2 GG verfassungsrechtlich verankert ist und gewährleisten soll, dass Verfassungsfeinde nicht unter Berufung auf die Freiheiten, die das Grundgesetz gewährt, und unter ihrem Schutz die Verfassungsordnung oder den Bestand des Staates gefährden, beeinträchtigen oder zerstören (vgl. BVerfG, U.v. 17.1.2017 - 2 BvB 1/13 - juris Rn. 418), nicht vereinbar.

    Überdies liege eine Wesensverwandtschaft mit dem Nationalsozialismus vor (BVerfG, U.v. 17.01.2017 - 2 BvB 1/13 - juris).

  • BVerwG, 13.02.1979 - 2 B 38.78

    Verfassungsmäßigkeit des § 34 Abs. 4 Nr. 1 Ausbildungsordnung und Prüfungsordnung

    Auszug aus VGH Bayern, 22.12.2022 - 3 B 21.2793
    Es entspricht daher ständiger Rechtsprechung, dass der Zugang zum juristischen Vorbereitungsdienst als Ausbildungsstätte im Sinne des Art. 12 Abs. 1 Satz 1 GG grundrechtlich geschützt ist (vgl. BVerfG, B.v. 22.5.1975 - 2 BvL 13/73 - juris Rn. 111; BVerwG, B.v. 13.2.1979 - 2 B 38.78 - BeckRS 1979, 31264470).

    Dieser Zugang kann aber zur Gewährleistung zwingender Gründe des Gemeinwohls, zu denen auch die Gewährleistung einer geordneten Rechtspflege zählt, von Voraussetzungen abhängig gemacht werden, die in der Person des Bewerbers begründet liegen (vgl. BVerfG, U.v. 22.5.1975 a.a.O. Rn. 105; BVerwG, B.v. 13.2.1979 a.a.O.).

  • EGMR, 26.09.1995 - 17851/91

    Radikalenerlaß

    Auszug aus VGH Bayern, 22.12.2022 - 3 B 21.2793
    Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus der Entscheidung "Vogt" (EGMR, U.v. 26.9.1995 - 7/1994/454/535 - NJW 1996, 375), auf die sich der Kläger beruft.
  • BVerwG, 19.06.2019 - 6 C 9.18

    Waffenrechtliche Unzuverlässigkeit eines Funktions- bzw. Mandatsträgers der NPD

    Auszug aus VGH Bayern, 22.12.2022 - 3 B 21.2793
    Die Bestrebungen der Partei "Der III. Weg" sind auf die Beseitigung von Verfassungsgrundsätzen gerichtet und damit verfassungsfeindlich (zum vom Kläger gerügten Parteienprivileg nach Art. 21 Abs. 2 GG, vgl. BVerwG, U.v. 19.6.2019 - 6 C 9.18 - juris Rn. 18 ff.).
  • VerfGH Bayern, 03.12.2019 - 6-VIII-17

    Einzelne Vorschriften des Bayerischen Integrationsgesetzes verfassungswidrig

    Auszug aus VGH Bayern, 22.12.2022 - 3 B 21.2793
    Das Gebot der Widerspruchsfreiheit der Rechtsordnung (siehe dazu: BayVerfGH, E.v. 3.12.2019 - Vf. 6-VIII-17 - juris zum Bayerischen Integrationsgesetz) verpflichtet die Länder nicht, bei ihrer Gesetzgebungstätigkeit nur solche konzeptionelle Ansätze zu verfolgen, die denen des Bundesgesetzgebers entsprechen.
  • BAG, 09.02.2011 - 7 AZR 91/10

    Wiedereinstellungsanspruch - Anspruch auf Abgabe einer Angebotserklärung mit

    Auszug aus VGH Bayern, 22.12.2022 - 3 B 21.2793
    Die vom ihm in den Blick genommene Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (U.v. 9.2.2011 - 7 AZR 91/10 - juris) greift im vorliegenden Fall nicht.
  • BVerfG, 24.05.2019 - 1 BvQ 45/19

    Erfolglose Eilanträge gegen die Entfernung von Wahlplakaten

    Auszug aus VGH Bayern, 22.12.2022 - 3 B 21.2793
    Das Plakat mit der Aufschrift "Multikulti tötet!" erfüllt nicht den Tatbestand der Volksverhetzung (vgl. BVerfG, B.v. 24.5.2019 - 1 BvQ 45/19 - juris Rn. 14; OVG RhPf, B.v. 15.5.2019 - 2 B 10755/19 - juris Rn. 11 ff.; anders zuletzt der Senat noch in B.v. 8.10.2020 - 3 C 20.1295 - Rn. 9 n.v. unter Hinweis auf B.v. 24.5.2019 - 10 CE 19.1032 - juris Rn. 11).
  • BVerfG, 25.03.1981 - 2 BvE 1/79

    NPD

    Auszug aus VGH Bayern, 22.12.2022 - 3 B 21.2793
    Daneben erstreckt sich das sog. Parteienprivileg auch auf die parteioffizielle bzw. parteiverbundene Tätigkeit der Funktionäre, Mitglieder und Anhänger einer Partei (BVerfG, B.v. 25.3.1981 - 2 BvE 1/79 - juris).
  • BVerfG, 21.03.1961 - 2 BvR 27/60

    Parteienprivileg

  • OVG Thüringen, 18.12.2020 - 2 EO 727/20

    Versagung der Aufnahme in den juristischen Vorbereitungsdienst wegen

  • EGMR, 28.08.1986 - 9228/80

    GLASENAPP c. ALLEMAGNE

  • OVG Sachsen, 07.11.2022 - 2 B 286/22

    Beschwerde eines Rechtsreferendars gegen Zuweisungsentscheidung erfolglos

  • VGH Bayern, 24.05.2019 - 10 CE 19.1032

    Erfolglose Beschwerde gegen Entfernung von Wahlplakaten

  • OVG Rheinland-Pfalz, 15.05.2019 - 2 B 10755/19

    Ausstrahlungspflicht eines Wahlwerbespots der rechtsradikalen Partei der III.Weg;

  • VG Chemnitz, 27.10.2022 - 3 L 455/22

    Eilantrag auf Zuweisung eines Rechtsreferendars an einen bestimmten Rechtsanwalt

  • VG München, 09.03.2018 - M 5 E 18.807

    Rechtmäßige Ablehnung des Antrags auf Zulassung zum Vorbereitungsdienst

  • BVerfG, 26.04.2022 - 1 BvR 1619/17

    Bayerisches Verfassungsschutzgesetz teilweise verfassungswidrig

  • BVerfG, 08.03.1983 - 1 BvR 1078/80

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Versagung der Zulassung zur

  • BVerwG, 17.11.2016 - 2 C 27.15

    Amtszulage; Auswahlentscheidung; Auswahlverfahren; Beförderungsamt;

  • BVerfG, 05.10.1977 - 2 BvL 10/75

    Verfassungsrechtliche Prüfung der hamburgischen Juristenausbildungsordnung

  • VerfGH Sachsen, 27.10.2021 - 49-IV-21

    Aktivist der rechtsradikalen Partei "Der III. Weg" darf Volljurist werden

  • BVerwG, 19.01.1989 - 7 C 89.87

    Lehrbeauftragter - Öffentliches Amt - Funktionsbezogene Treuepflicht -

  • BAG, 01.10.1986 - 7 AZR 383/85

    Anspruch auf Abschluss eines privatrechtlichen Ausbildungsvertrages zwecks

  • BAG, 14.03.1990 - 7 AZR 345/88

    Anspruch auf Einstellung als wissenschaftlicher Mitarbeiter in einem auf drei

  • VG Dresden, 04.04.2023 - 11 K 1918/21

    Rechtsextremer erklagt sich Referendariat in Sachsen

    Die dagegen eingelegten Rechtsbehelfe blieben erfolglos (vgl. VG Würzburg, Beschl. v. 30. März 2020 - W 1 E 20.460 - juris, nachgehend: BayVGH, Beschl. v. 30. April 2020 - 3 CE 20.729 - juris und Nichtannahmebeschl. der 3. Kammer des 2. Senats des BVerfG v. 23. September 2020 - 2 BvR 829/20 - n. v.; VG Würzburg, Urt. v. 10. November 2020 - W 1 K 20.449 - juris, nachgehend: BayVGH, Beschl. v. 22. Dezember 2022 - 3 B 21.2793 - juris).

    Es kann daher dahinstehen, ob der Bevollmächtigte des Klägers - wie im Beschluss des BayVGH v. 22. Dezember 2022 - 3 B 21.2793 -, juris Rn. 62 ausgeführt wird, dort hat vortragen lassen, der Kläger "könne seine politische Überzeugung nicht wie ein benutztes Hemd ablegen".

    Auch aktuell sind nach den Feststellungen des BayVGH keinerlei Tatsachen für eine Lossagung des Klägers von den verfassungsfeindlichen Zielen seiner Betätigungen erkennbar (vgl. BayVGH, Beschl. v. 22. Dezember 2022, a. a. O., Rn. 62-64).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 06.02.2023 - 6 B 943/22

    Entlassung eines Rechtsreferendars aus dem juristischen Vorbereitungsdienst wegen

    vgl. Bay. VGH, Beschluss vom 22.12.2022 - 3 B 21.2793 -, juris Rn. 17 f. (zu § 46 Abs. 6 Nr. 2 JAPO, wonach Bewerbern im Freistaat Bayern die Aufnahme in den Vorbereitungsdienst versagt werden kann, wenn Tatsachen vorliegen, die die Bewerber für den Vorbereitungsdienst als ungeeignet erscheinen lassen) unter Hinweis auf BVerfG, Beschluss vom 22.5.1975 - 2 BvL 13/73 -, BVerfGE 39, 334 = juris Rn. 111, und BVerwG, Beschluss vom 13.2.1979- 2 B 38.78 -, Buchholz, 238.5 § 5 DRiG Nr. 1 = BeckRS 1979, 31264470; vgl. auch Sächs. VerfGH, Beschluss vom 27.10.2021 - Vf. 49-IV-21 HS -, juris Rn. 25 ff. zu § 8 Abs. 4 Nr. 1 lit. b SächsJAG, und Thür.
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